Der Bundesgerichtshof hat zum wiederholten Male eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen für unwirksam erklärt. Betroffen war die Nr. 17 – Entgelte, Kosten und Auslagen: „Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Entgelte im Privat- und Geschäftskundenbereich von der Sparkasse unter Berücksichtigung der Marktlage (z.B. Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus) und des Aufwandes nach gemäß