Wird dem Eigentümer einer im Wege der Zwangsversteigerung erworbenen Immobilie von einem Angehörigen (hier Vater) des vormaligen Eigentümers entgegengehalten, ihm sei von diesem ein Nutzungsrecht allein gegen Übernahme der Betriebskosten und einer im Bedarfsfall zu leistenden Pflege eingeräumt worden, sind insbesondere dann strenge Anforderungen an den Beweis dieser Vereinbarung zu stellen, wenn Anhaltspunkte für das