Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch ein Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Dies gilt auch hinsichtlich der Beurteilung der Arbeitsleistung eines übernommenen Arbeitnehmers. Der neue Arbeitgeber ist daher an den Inhalt des vom Betriebsveräußerer erteilten Zwischenzeugnisses gebunden,