Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob das Fahren ohne Fahrerlaubnis als eine oder mehrere Taten zu werten ist, wenn die Fahrt (kurzzeitig) unterbrochen wird. Handelt es sich um mehrere Taten, ist dies mit einer höheren Gesamtstrafe zu ahnden als ein in Tateinheit begangenes Dauerdelikt.
In dem entschiedenen Fall nahm das Gericht keine Unterbrechung des Dauerdelikts an,
da der Täter die Fahrt nur kurzzeitig durch einen Tankstopp unterbrochen hat.
Beschluss des BGH vom 22.07.2009
Aktenzeichen: 5 StR 268/09
DAR 2010,273