Wird bei einem Diebstahl aus einem Auto auch das Fahrzeug selbst beschädigt, muss die Teilkaskoversicherung diesen Schaden ebenfalls ersetzen. In dem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall hatten Diebe auf einem Parkplatz das Verdeck eines Cabrios aufgeschnitten, um aus dem Innenraum eine Jacke zu stehlen.
Urteil des AG München vom 13.08.2009
Aktenzeichen: 223 C 6889/09
DAR 2010, 95
Schaden-Praxis 2010, 87