Fährt ein Autofahrer bei extremem Starkregen in eine tiefe Pfütze, der er nicht mehr ausweichen konnte, und führt das in den Motorraum spritzende Wasser zu zwei Kurzschlüssen, durch die mehrere Steuergeräte beschädigt werden, hat die bestehende Teilkaskoversicherung für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Hinweis: Wäre ein Schaden durch eine Ausweichbewegung des Autofahrers entstanden, hätte die Versicherung nicht eintreten müssen, da der Schaden dann keine unmittelbare Folge von Naturgewalten gewesen wäre.
Urteil des LG Bochum vom 21.04.2015
Aktenzeichen: 9 S 204/14
RuS 2015, 345