Der Arbeitgeber ist berechtigt, eine mit einem Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsvertrages getroffene Vereinbarung über die Überlassung eines Pkws für Fahrten zur Arbeitsstätte unter Ausschluss jeder Privatnutzung aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein derartiger Grund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer bei einer privaten Fahrt mit dem ihm überlassenen Fahrzeug in stark alkoholisiertem Zustand einen Unfall, der einen Totalschaden an dem Fahrzeug zur Folge hatte, verursacht hat.
Urteil des LAG Köln vom 28.06.2007
Aktenzeichen: 6 Sa 278/07
Pressemitteilung des LAG Köln