Die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren in Gerichtsverfahren hängt von dem durch das Gericht festgesetzten Streitwert ab. Das Anbieten von Musikdateien in illegalen Musiktauschbörsen kann richtig teuer werden, wie eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main zeigt. Das Gericht setzte den Streitwert für die Verbreitung von über 5.000 Musikdateien auf 50.000 Euro fest. Da es sich um insgesamt sechs betroffene Musikverlage handelte, summierte sich der Streitwert auf 300.000 Euro. Die Anwaltsgebühren für eine Abmahnung mit einem Gegenstandswert von 50.000 Euro belaufen sich auf 1.641,96 Euro.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 13.01.2011
Aktenzeichen: 2-03 O 340/10
JurPC Web-Dok. 146/2011