Ein erzwungener Kuss kann strafrechtlich als Nötigung angesehen werden, wie ein vom Oberlandesgericht Hamm entschiedener Fall zeigt: Obwohl eine Musiklehrerin die verbalen Annäherungsversuche eines Schülers, einem 49-jährigen Mann, deutlich zurückgewiesen hatte, zog dieser die Frau gegen ihren Willen zu sich hin, sodass sie ihm nicht mehr ausweichen konnte, und küsste sie auf den Mund. Dies hatte eine Verurteilung wegen Nötigung und die Verhängung einer Geldstrafe von 2.000 Euro zur Folge.
Urteil des OLG Hamm vom 26.02.2013
Aktenzeichen: III-5 RVs 6/13
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