Die Höhe der Anwaltsgebühren in Gerichtsverfahren und für eine vorangegangene Abmahnung des Rechtsverletzers hängt von dem durch das Gericht festgesetzten Streitwert ab. Bei einem Urheberrechtsverstoß durch Teilnahme am Filesharing von Musik- und Videodateien kommt es bei der Bestimmung des Streitwertes insbesondere darauf an, ob es sich um einen erst- und einmaligen Verstoß handelt. Zudem sind der Umfang und das Ausmaß der streitigen Rechtsverletzung sowie der mögliche Schaden einzubeziehen.
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze setzte das Landgericht Köln bei im Rahmen eines illegalen Filesharings 3.749 online gestellten Musiktiteln den Streitwert auf 100.000 Euro pro Kläger (hier Musikverlag) fest. Bei insgesamt vier betroffenen Verlagen belief sich der Gesamtstreitwert somit auf 400.000 Euro. Hieraus errechneten sich Anwaltsgebühren für die urheberrechtliche Abmahnung in Höhe von 3.454,60 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
Urteil des LG Köln vom 24.11.2010
Aktenzeichen: 28 O 202/10
JurPC Web-Dok. 84/2011
ZUM-RD 2011, 111