Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet, bedarf seit dem 1. August 2014 nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TierSchG der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Eine derartige Erlaubnis ist nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg auch erforderlich, wenn bei einer Show an Hunden fremder Hundehalter – hier von dem aus den Medien bekannten „Hundeflüsterer“ Cesar Millan – Trainingsmethoden demonstriert werden, da auch bei dieser Tätigkeit eine besondere Sachkunde erforderlich ist.
Beschluss des OVG Lüneburg vom 17.09.2014
Aktenzeichen: 11 ME 228/14
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