Gewinne aus der regelmäßigen Teilnahme an Pokerturnieren und sogenannten Cash Games können gewerbliche Einkünfte darstellen. Dies bejahte das Finanzgericht Münster im Falle eines Turnierpokerspielers, der innerhalb von zwei Jahren u.a. an insgesamt 91 Pokerturnieren in verschiedenen europäischen Ländern teilgenommen hatte. Hierbei erzielte er erhebliche Gewinne. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Urteil des FG Münster vom 18.07.2016
Aktenzeichen: 14 K 1370/12
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