Bei Wertpapiergeschäften mit Neukunden erhalten diese von der Bank in der Regel sogenannte „Basisinformationen für Vermögensanlagen in Wertpapieren“, in denen die Risiken der gängigen Anlageformen im Einzelnen beschrieben sind. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main weist in einem Urteil darauf hin, dass die Übergabe dieser Broschüre vor dem Erwerb von Zertifikaten nicht ausreicht, sondern der Kunde in einer objektgerechten Beratung grundsätzlich auf das Emittentenrisiko hingewiesen werden muss. Wird dies unterlassen, liegt ein Beratungsfehler vor, der den Kunden im Falle von Anlageverlusten zu Schadensersatzansprüchen gegenüber der Bank berechtigen kann.
Urteil des OLG Frankfurt vom 16.12.2011
Aktenzeichen: 19 U 124/11
jurisPR-BKR 4/2012, Anm. 4