Hat ein Arbeitgeber, der mit dem Arbeitnehmer unter Abtretung der Steuererstattungsansprüche eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen hat, darin auch die Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Mitarbeiters übernommen, ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs darin kein zu versteuernder Arbeitslohn zu sehen.
Urteil des BFH vom 09.05.2019
VI R 28/17
jurisPR-SteuerR 38/2019 Anm. 4