Verpflichtet sich ein Unternehmer gegenüber dem bisherigen Hauseigentümer entgeltlich zur Begründung eines Mietverhältnisses mit dem Erwerber und zukünftigen Eigentümer der Immobilie, unterliegt die erhaltene Zahlung als Übernahme einer Verbindlichkeit nicht der Umsatzsteuerpflicht (§ 4 Nr. 8 Buchst. g UStG).
Urteil des BFH vom 30.11.2016
Aktenzeichen: V R 18/16
DStR 2017, 150