Der Werbeslogan eines Herstellers von Milchprodukten „so wichtig wie das tägliche Glas Milch“ ist für einen Früchtequark dann irreführend und wettbewerbswidrig, wenn zugleich verschwiegen wird, dass der Zuckergehalt den von Milch um ein Vielfaches übersteigt. Es kann daher nicht allein darauf abgestellt werden, dass eine Portion Früchtequark so viel Calcium enthält wie ein Glas Milch. Beim Verbraucher wird vielmehr der unzutreffende Eindruck erweckt, dass das „tägliche Glas Milch“ durch Früchtequark ersetzt werden kann. Die Irreführung der Verbraucher wird auch nicht dadurch beseitigt, dass diese die Zusammensetzung des Quarks im Zutatenverzeichnis, aus dem sich der Zuckeranteil ergibt, nachlesen können.
Urteil des OLG Stuttgart vom 03.02.2011
Aktenzeichen: 2 U 61/10
GRURPrax 2011, 132