Eine Frau bestellte bei einem Versandhaus eine Couchgarnitur für rund 1.700 Euro. Die Anschaffung nahm sie zum Anlass, ihr Wohnzimmer von Grund auf zu renovieren. Doch das Versandhaus konnte das Sitzmöbel nicht liefern. Daraufhin verlangte die Käuferin rund 500 Euro für den Textilfaserputz und rund 700 Euro für ihre Arbeitsleistung. Sie begründete ihren Schadensersatzanspruch damit, die Renovierung sei farblich exakt auf das Sofa abgestimmt gewesen und deshalb jetzt für sie nutzlos.
Die Klage scheiterte daran, dass die Renovierung des Wohnzimmers infolge der Nichtlieferung des Sofas nicht nutzlos war. Für das Gericht bestand durchaus die Möglichkeit, dass sich die Frau anderweitig ein ähnliches Sofa besorgt und dieses, wie vorgesehen, in dem frisch renovierten Raum nutzen kann.
Beschluss des LG Coburg vom 27.02.2009
Aktenzeichen: 33 S 102/08
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