Kann ein Umgangsrecht wegen der großen Entfernung lediglich dadurch ausgeübt werden, dass das Kind auch beim Vater übernachtet, kann dies von der sorgeberechtigten Mutter nur dann verweigert werden, wenn triftige, das Kindeswohl betreffende Gründe nachgewiesen werden, um eine Übernachtung auszuschließen. Dies gilt auch bei Kleinkindern. Eine generelle Altersgrenze für Übernachtungen wird in der neueren Rechtsprechung nicht mehr vertreten.
Beschluss des OLG Zweibrücken vom 21.07.2008
Aktenzeichen: 5 UF 74/08
FamRZ 2009, 134