Ein Steuerberater zahlte einer Angestellten zwei Jahre lang monatlich einen Bruttolohn von knapp 500 Euro sowie einen steuerfreien Zuschuss für doppelte Haushaltsführung i.H.v. 700 Euro. Das Hessische Landessozialgericht sah darin den Versuch, hinter dem Zuschuss eine Lohnzahlung zu „verstecken“, um die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen zu sparen. Für die Angestellte wäre eine Vergütung von mindestens 1.000 Euro angemessen gewesen. Dies zeigte auch, dass der Arbeitgeber vor der Zahlung des Zuschusses zunächst 1.100 Euro und danach 1.600 Euro an Vergütung gezahlt hatte. Im Ergebnis muss der Steuerberater für die zwei Jahre entsprechende Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten.
Urteil des LSG Hessen vom 30.11.2009
Aktenzeichen: L 1 KR 128/08
Pressemitteilung des LSG Hessen