Zahlt der Verkäufer einer vermieteten Gewerbeimmobilie dem Käufer einen im Kaufvertrag zugesagten Ausgleich, weil sich die garantierten Mieterträge in der Folgezeit nicht realisieren lassen, steht diese Zahlung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie und mindert daher die Bemessungsgrundlage für die für den Verkauf zu entrichtende Umsatzsteuer.
Urteil des BFH vom 11.02.2010
Aktenzeichen: V R 2/09
jurisPR-SteuerR 31/2010, Anm. 6
Der Betrieb 2010, 1218