§ 19 UStG macht die Umsatzbesteuerung von Kleinunternehmern u.a. von der Erreichung einer bestimmten Umsatzgrenze von derzeit 17.500 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr abhängig. In diesem Zusammenhang hat das Finanzgericht entschieden, dass die private Nutzung eines dem Kleinunternehmen zugeordneten Pkws bei der Ermittlung des Umsatzes nicht zu berücksichtigen ist.
Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 15.02.2011
Aktenzeichen: 5 K 5162/10
StE 2011, 393