Der Bundesfinanzhof geht beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internetplattform eBay, bei der bei jährlich ca. 300 Verkaufsaktionen bis zu 35.000 Euro jährliche Einnahmen erzielt werden, von einer nachhaltigen, unternehmerischen und damit umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit aus.
Urteil des BFH vom 26.04.2012
Aktenzeichen: V R 2/11
DStR 2012, 965
DB 2012, 1189