Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die für Zweckbetriebe geltende Steuersatzermäßigung für Jugendherbergen nicht für Leistungen an allein reisende Erwachsene gilt. Umsatzsteuerrechtlich führt die Entscheidung praktisch zur Annahme zweier getrennter Betriebe mit unterschiedlicher Besteuerung.
Urteil des BFH vom 10.08.2016
Aktenzeichen: V R 11/15
DStRE 2017, 160