Die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters, wonach die Erstattung von Steuern und Gebühren bei Stornierung einer online gebuchten Flugreise von der Ausfüllung und Übersendung eines (Papier-)Formulars und der Zahlung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr abhängig gemacht wird, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar und ist daher wettbewerbswidrig.
Urteil des LG Köln vom 28.10.2010
Aktenzeichen: 31 O 76/10
GRURPrax 2011, 41