In einem Vertrag über eine Pauschalreise kann für den Fall des Rücktritts des Kunden durchaus eine Stornopauschale vereinbart werden. Diese muss jedoch angemessen sein. Anerkannt ist, dass bei einem 30 Tage vor Reiseantritt erklärten Rücktritt eine Stornopauschale von 20 Prozent des Reisepreises noch als angemessen anzusehen ist. Unzulässig ist hingegen eine vereinbarte Schadenspauschale von 35 Prozent bei einer Vertragsauflösung mehr als sechs Monate vor Reisebeginn.
Urteil des AG Hannover vom 21.12.2011
Aktenzeichen: 450 C 9763/1
RRa 2012, 79