Eine Ehefrau muss eine Befristung ihrer nachehelichen Unterhaltsansprüche nicht hinnehmen, wenn sie nach 26-jähriger Ehe, während der sie den Haushalt versorgt und vier gemeinsame Kinder großgezogen hat, an Krebs erkrankt und dadurch zu 100 Prozent erwerbsunfähig wird. Der Bundesgerichtshof lehnte einen Antrag des Ehemanns, eines Beamten mit monatlichen Nettobezügen von ca. 2.500 Euro, auf Befristung des zuletzt geschuldeten Unterhalts von monatlich 102 Euro nun in letzter Instanz ab. In diesem Fall gebieten es die von der Ehefrau für die Familie erbrachte Leistung und die über das Übliche hinausgehende nacheheliche Solidarität, ihr einen unbefristeten Unterhaltsanspruch zuzuerkennen.
Urteil des BGH vom 27.05.2009
Aktenzeichen: XII ZR 111/08
NWB 2009, 2048