Erhält ein Freiberufler aufgrund seiner geschäftlichen Verbindungen von einem Dritten einen Pkw unentgeltlich zur ausschließlich privaten Nutzung, muss er deswegen Betriebseinnahmen in Höhe der für ein solches Fahrzeug üblichen Leasingraten versteuern. Eine (günstigere) Bewertung der gewährten Nutzungsmöglichkeit nach der sog. 1-Prozent-Regelung kommt insoweit nicht in Betracht.
Urteil des Hessischen FG vom 01.12.2011
Aktenzeichen: 10 K 939/08
BB 2012, 86