Eine unerlaubte Benutzung des Mobiltelefons während einer Autofahrt liegt bereits dann vor, wenn der Autofahrer das Handy (Smartphone) beim Fahren als Navigationshilfe benutzt. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Verbot der Handynutzung durch einen Kraftfahrer gewährleisten, dass der Fahrzeugführer beide Hände frei hat, um die „Fahraufgabe“ zu bewältigen. Wozu er das Mobilfunkgerät in die Hand nimmt, ist daher unerheblich.
Urteil des OLG Hamm vom 18.02.2013
Aktenzeichen: III-5 RBs 11/13
Pressemitteilung des OLG Hamm