Die unerlaubte Benutzung des Mobiltelefons während einer Autofahrt wird mit einem Bußgeld von 40 Euro (ab Mai 2014 60 Euro) geahndet. Bei wiederholten Verstößen kann das Telefonieren beim Autofahren sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen. So verurteilte das Oberlandesgericht Hamm einen Autofahrer wegen beharrlicher Pflichtverletzung zu einer erhöhten Geldbuße von 80 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat, da er innerhalb eines Jahres bereits das vierte Mal beim Telefonieren im Auto erwischt worden und in den letzten zweieinhalb Jahren dreimal wegen zu hoher Geschwindigkeit aufgefallen war.
Beschluss des OLG Hamm vom 24.10.2013
Aktenzeichen: 3 RBs 256/13
Pressemitteilung des OLG Hamm