Eine unerlaubte Benutzung des Mobiltelefons während einer Autofahrt liegt bereits dann vor, wenn der Autofahrer das Handy beim Ertönen des Klingeltons aufnimmt, um nachzusehen, wer der Anrufer ist.
Beschluss des OLG Köln vom 18.02.2009
Aktenzeichen: 83 Ss-OWi 11/09
DAR 2009, 408