Eine unerlaubte Benutzung des Mobiltelefons während einer Autofahrt liegt bereits dann vor, wenn der Autofahrer das Handy beim Ertönen des Klingeltons aufnimmt, um einen eingehenden Anruf zurückzuweisen („Wegdrücken“).
Urteil des OLG Köln vom 09.02.2012
Aktenzeichen: III-1 RBs 39/12
DAR 2012, 220