Ein Teilnehmer eines Mountainbike-Rennens stürzte auf der abgesperrten Strecke über einen rot-weißen Pfosten, den der Veranstalter inmitten der Strecke aufgestellt hatte, um vor einem Felsbrocken zu warnen. Der Radsportler zog sich bei dem Sturz einen Beckenbruch zu. Er verklagte daraufhin den Veranstalter auf Schadensersatz, der ihm vom Landgericht Gießen auch zugesprochen wurde. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der aufgestellte Pfosten zur Warnung vor einem Hindernis völlig ungeeignet war und vielmehr selbst eine Gefahrenquelle darstellte, mit der die Rennteilnehmer nicht rechnen mussten. Dem verletzten Biker wurde ein Betrag von insgesamt 3.000 Euro (Schmerzensgeld sowie Sachschaden an Fahrrad und Kleidung) zugesprochen.
Urteil des LG Gießen vom 06.03.2009
Aktenzeichen: 1 S 284/08
NZV 2009, 452