Bringt ein Arbeitnehmer sein Motorrad während einer Arbeitspause von der Werkstatt zu seiner Wohnung und verunglückt er dabei, liegt kein versicherter Arbeitsunfall vor. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift auch nicht deshalb ein, weil der Verunglückte mit der Fahrt zugleich das Ziel verband, zum nächsten beruflichen Einsatzgebiet zu gelangen.
Urteil des BSG vom 09.11.2010
Aktenzeichen: B 2 U 14/10 R
UV-Recht Aktuell 2011, 115
RdW 2011 346