Kommt es zu einer Kollision zwischen einem nach rechts unter Überquerung eines Sonderfahrstreifens (für Busse) abbiegenden Pkw und einem in gleicher Richtung unberechtigt den Sonderfahrstreifen befahrenden Motorradfahrer, trifft diesen das überwiegende Verschulden (hier zwei Drittel) an dem Unfall.
Beschluss des KG Berlin vom 03.12.2009
Aktenzeichen: 12 U 32/09
NJW-Spezial 2010, 105
NZV 2010, 345