Am Tag vor einer vom örtlichen Jachtclub St. Peter-Ording veranstalteten Strandsegelregatta unternahm ein auswärtiger Teilnehmer eine Erkundungsfahrt am Strand. Infolge eines Fahrfehlers erfasste er eine Strandspaziergängerin, eine Richterin aus Nordrhein-Westfalen, die dabei an beiden Beinen komplizierte Unterschenkelbrüche erlitt. Sie ist seitdem gehbehindert.
An der Haftung des Fahrers des Strandseglers bestand für das Oberlandesgericht Schleswig kein Zweifel. Es verurteilte jedoch auch sowohl den veranstaltenden Jachtclub, da er die Strecke nicht bereits am Vortag gesperrt oder zumindest Warnschilder aufgestellt hatte als auch die Gemeinde St. Peter-Ording, weil sie diese Sicherungsmaßnahmen nicht kontrolliert hatte. Das Gericht sprach der Juristin neben der Erstattung der Behandlungskosten schließlich einen Schmerzensgeldbetrag von 70.000 Euro zu.
Urteil des OLG Schleswig vom 23.02.2011
Aktenzeichen: 7 U 106/09
Pressemitteilung des OLG Schleswig