Ein Privatmann mietete von einem Baumaschinenbetrieb einen Minibagger. Als er das Gerät vom Pritschenwagen herunterfahren wollte, kippte er mitsamt der Maschine zur Seite und wurde dabei nicht unerheblich verletzt. Dafür machte er die Ausleihfirma wegen Verletzung vertraglicher Schutzpflichten verantwortlich und forderte 20.000 Euro Schmerzensgeld und fast 5.000 Euro Schadensersatz.
Das Landgericht Coburg wies die Klage ab, da die Vermietfirma nichts falsch gemacht hatte. Eine Hinweispflicht darauf, dass die Benutzung des Mini-Baggers mit Gefahren verbunden ist, bestand nicht. Dies ist jedem normalen Erwachsenen bekannt. Zudem hatte der Verunglückte mit dem Hinweis, er sei ausreichend „Bagger-erfahren“ eine Einweisung in die Benutzung des Mini-Baggers ebenso abgelehnt wie die Anlieferung der Maschine. Er war somit allein für den Unfall verantwortlich.
Urteil des LG Coburg vom 26.09.2007
Aktenzeichen: 21 O 885/05
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