Überquert ein Fußgänger einen ampelgeregelten Überweg über eine mehrspurige Straße bei Rot und macht er wegen der herannahenden Fahrzeuge auf halber Strecke unvermittelt kehrt, trifft ihn die alleinige Haftung, wenn er von einem Auto erfasst wird, dessen Fahrer hinter ihm vorbeifahren wollte.
Beschluss des KG Berlin vom 31.07.2008
Aktenzeichen: 12 U 234/07
RdW 2009, 186