Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass von einem Verkehrsteilnehmer, der wegen zahlreicher Verstöße gegen Strafgesetze im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen aufgefallen ist, und dem deswegen bereits der Führerschein entzogen wurde, die Beibringung eines medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) verlangt werden kann. Kommt er dem nicht nach, kann ihm die Straßenverkehrsbehörde wegen Ungeeignetheit auch das Führen von (erlaubnisfreien) Mofas im Straßenverkehr untersagen.
Beschluss des VG Mainz vom 28.09.2011
Aktenzeichen: 3 K 718/11.MZ
Pressemitteilung des VG Mainz