Eine Werbeankündigung, in einem fünfstündigen Seminar zum Nichtraucher ohne Entzugserscheinungen zu werden, kann von den angesprochenen Personenkreisen dahingehend verstanden werden, dass die Teilnehmer des Seminars im Normalfall jedenfalls im darauf folgenden Jahr nicht mehr geraucht haben. Diese Zusicherung ist irreführend, wenn die Rückfallquote nach ein bis zwei Jahren nachweislich 30 bis 60 Prozent beträgt.
Beschluss des OLG Köln vom 16.11.2009
Aktenzeichen: 6 W 130/09
WRP 2010, 795