In einem Neuwagen der Premiumklasse (Kaufpreis über 50.000 Euro) funktionierte der als Sonderausstattung vorhandene Sitzpositionsspeicher nicht ordnungsgemäß. Die Sitzposition wechselte bisweilen unvermittelt auch während der Fahrt.
Scheitern in einem derartigen Fall mehrere Reparaturversuche des Vertragshändlers, ist der Käufer nach einem Urteil des Landgerichts Coburg berechtigt, den Wagen gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzugeben. Für die Zeit der Nutzungsdauer muss er sich allerdings einen angemessenen Wertersatz anrechnen lassen.
Urteil des LG Coburg vom 25.08.2010
Aktenzeichen: 13 O 637/08
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