Im Bereich der Alten- und Krankenpflege ist der Niedriglohnsektor besonders ausgeprägt. Dem begegnete nun das Arbeitsgericht München, indem es eine Monatsgrundvergütung von 750 Euro brutto für eine staatlich geprüfte Altenpflegerin bei einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden für sittenwidrig erklärte. Das Gericht sah eine Vergütung bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege bei dieser Qualifikation und Wochenarbeitszeit von monatlich etwa 2.100 Euro brutto als angemessen an. Die unterbezahlte Altenpflegerin kann eine entsprechende Nachzahlung verlangen.
Urteil des ArbG München vom 03.12.2009
Aktenzeichen: 4 Sa 602/09
Wirtschaftswoche Heft 5/2010, Seite 105