Ein Krankenhausarzt stufte die Bauchschmerzen eines Patienten als „psychische Probleme“ ein und verweigerte eine weitergehende Untersuchung und Behandlung. Nachdem der angebliche Simulant sechs Tage lang Luftnot, Erstickungsgefühle und Todesangst ertragen musste, verstarb er schließlich an einem durchgebrochenen Magengeschwür. Das Oberlandesgericht Koblenz sprach den Hinterbliebenen ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zu.
Urteil des OLG Koblenz vom 10.01.2008
Aktenzeichen: 5 U 1508/07
OLGR Koblenz 2008, 225