Einem Unternehmen kann es nicht gerichtlich untersagt werden, einem Kunden (weitere) Mahnschreiben zuzuschicken, obwohl bereits ein Rechtsanwalt unter Vollmachtsvorlage die Vertretung des Kunden angezeigt und verlangt hat, den weiteren Schriftverkehr ausschließlich über seine Kanzlei zu führen. Durch das Übergehen des Rechtsanwalts wird der Kunde nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Die entsprechenden Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung, die ein entsprechendes Verbot, den gegnerischen Rechtsanwalt zu übergehen und mit dem Gegner direkten Kontakt aufzunehmen, beinhalten gelten nur zwischen Anwälten und sind nicht auf andere Personen oder Unternehmen übertragbar. Das Übergehen des gegnerischen Rechtsanwalts hat somit keine rechtlichen Konsequenzen, ist jedoch als unhöflich anzusehen.
Urteil des BGH vom 08.02.2011
Aktenzeichen: VI ZR 311/09
NJW 2011, 1005
MDR 2011, 422
Grundsätzliche ist anwaltliche Vertretung immer empfehlenswert, wenn die gegnerische Partei bereits über einen Anwalt Kontakt aufgenommen hat. Ratsuchende in der Region Franken können einen Rechtsanwalt in Würzburg beauftragen. Die direkte Kommunikation zwischen den Anwälten erspart Missverständnisse und Zusatzarbeit.