Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den fünftägigen Ausschluss eines 7-jährigen Grundschülers wegen wiederholter Gewalttätigkeiten gegen Mitschüler für rechtens erklärt. Auch das Vorliegen eines ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsyndrom) bei dem betroffenen Schüler und das Nichtvorliegen von Verletzungen bei dem angegriffenen Mitschüler konnten das Fehlverhalten nicht relativieren.
Urteil des VG Stuttgart vom 08.12.2014
Aktenzeichen: 12 K 5363/14
Pressemitteilung des VG Stuttgart