Wird im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ein geschäftlich genutztes Computersystem beschlagnahmt, kann es für das betroffene Unternehmen durchaus existenzbedrohend sein, wenn die forensische Auswertung der Dateien – wie nicht selten – mehrere Monate in Anspruch nimmt und in dieser Zeit auf dringend benötigte Daten nicht zugegriffen werden kann.
Das Amtsgericht Reutlingen sieht in derartigen Fällen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, wenn sich die Ermittlungsbehörde auch durch Fertigen einer Kopie einer fest eingebauten Festplatte auf einen externer Datenträger Zugang zu den benötigten Daten verschaffen kann. Nur wenn eine Datensicherung vor Ort nicht möglich ist, kann eine möglichst kurzfristige Mitnahme des gesamten Computersystems gerechtfertigt sein. Dieses muss dann aber nach alsbaldiger Herstellung einer 1:1-Kopie der Festplatte unverzüglich an den Eigentümer zurückgegeben werden.
Beschluss des AG Reutlingen vom 05.12.2011
Aktenzeichen: 5 Gs 363/11
jurisPR-ITR 13/2012, Anm. 4