Eine Entgeltklausel in einem Formular für einen Brancheneintrag ist unwirksam, wenn die Preisangabe im Formulartext „versteckt“ ist und mit der Gestaltung des Textes offensichtlich beabsichtigt wird, dem Besucher der Seite zu verbergen, dass er mit seiner Unterschrift eine entgeltliche Leistung bestellt. Eine derartige Klausel ist als ungewöhnlich und überraschend anzusehen (§ 305c Abs. 1 BGB).
Urteil des LG Flensburg vom 08.02.2011
Aktenzeichen: 1 S 71/10
jurisPR-ITR 14/2011, Anm. 4