Meist geben Eheverträge wegen unzumutbarer Benachteiligung der Ehefrau zu rechtlichen Beanstandungen Anlass. Der Bundesgerichtshof hatte sich jetzt mit einem umgekehrt gelagerten Fall zu befassen.
Ein geschiedener Ehemann musste laut Ehevertrag an seine Exfrau monatlich 650 Euro bezahlen. Diese hatte damit monatlich über 1.500 Euro zur Verfügung. Dem Ehemann blieben jedoch nur noch wenige hundert Euro zum Leben, sodass er Sozialhilfe beantragen musste. Damit handelte es sich nach Auffassung der Bundesrichter um einen unwirksamen Vertrag zulasten Dritter, nämlich der Allgemeinheit. Auch eine freiwillig eingegangene Unterhaltsverpflichtung darf nicht so weit gehen, dass der zahlungspflichtige Ehegatte finanziell nicht mehr in der Lage ist, seine eigene Existenz zu sichern und deshalb ergänzender Sozialleistungen bedarf.
Urteil des BGH vom 05.11.2008
Aktenzeichen: XII ZR 157/06
FPR 2009, 52
NWB 2009, 113