Der Plagiatsnachweis ist bei Weitem nicht der einzige Grund, einem Akademiker den Doktortitel zu entziehen. Erweist sich ein Wissenschaftler durch sein späteres Verhalten der Führung des ursprünglich redlich erworbenen Doktorgrades als unwürdig, kann ihn das gleiche Schicksal ereilen, wie die in jüngerer Vergangenheit bekannt gewordenen, des Plagiats überführten Prominenten. Einen derartigen Fall nahm das Bundesverwaltungsgericht bei einem Physiker an, der in zahlreichen wissenschaftlichen Aufsätzen angeblich bahnbrechende Experimente manipuliert hatte.
Urteil des BVerwG vom 31.07.2013
Aktenzeichen: 6 C 9.12
Wirtschaftswoche Heft 33/2013, Seite 85