Das Oberlandesgericht Celle hat einem Reiseveranstalter die Verwendung der in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltenen Klauseln wegen unangemessener Kundenbenachteiligung untersagt, die ihm eine nachträgliche Änderung der Flugzeiten ermöglichen und wonach Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros unverbindlich sein sollen. Für den Reisenden ist in der Regel nämlich nicht erkennbar, ob es sich um eigene Angaben des Reisebüros oder weitergeleitete Angaben des Reiseveranstalters handelt.
Urteil des OLG Celle vom 07.02.2013
Aktenzeichen: 11 U 82/12
BB 2013, 449