Erklärt ein prominentes Paar ausdrücklich, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne jegliche Medienberichterstattung heiraten zu wollen, muss dies respektiert werden. Wird gleichwohl in der sogenannten Regenbogenpresse über die Hochzeit im Einzelnen berichtet und sogar ein heimlich von der Braut kurz vor der standesamtlichen Trauung geschossenes Foto veröffentlicht, liegt darin ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Der abgelichteten Person steht dann ein angemessenes Schmerzensgeld zu.
Geklagt hatte die Ehefrau des Fernsehmoderators Günther Jauch gegen den Burda-Verlag wegen einer entsprechenden Veröffentlichung in der Zeitschrift „Freizeit Revue“ unter der Überschrift „Nach 18 Jahren heiratete er seine Thea – Günter Jauch – Warum wollte er sein Glück nicht mit seinen Fans teilen?“. Einem Reporter war es offenbar gelungen, die umfangreichen Absperrungen und den eingeschalteten Sicherheitsdienst zu umgehen und das beanstandete Foto zu schießen. Der Verlag muss nun einen Betrag von 15.000 Euro bezahlen, der nach Angaben von Frau Sihler-Jauch einer sozialen Einrichtung zufließen soll.
Urteil des OLG Köln vom 11.03.2009
Aktenzeichen: 15 U 163/08
Pressemitteilung des OLG Köln